Die Kosten

Homoeopathy

Die Kosten der Behandlung werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei privat (Zusatz-) Versicherten bzw. von der Beihilfe gibt es in der Regel eine partielle Rückerstattung der Behandlungskosten.

Hier die Honorare im Einzelnen:

Anamnese  --  EUR 150,-

Anamnese Säuglinge / Kinder (bis 6 Jahre incl.)  --  EUR 75,-

Folgekonsultation bis 30 min.  --  EUR 30,-

Folgekonsultation bis 60 min.  --  EUR 60,-

Telefonkonsultation  --  EUR 15,-

Fahrtkosten für Hausbesuche  --  EUR 10,- bis EUR 30,-

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Nicht abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.

Die Behandlungskosten werden mit Leistung bzw. Rechnungsstellung fällig, unabhängig von der Erstattungshöhe durch PKV oder Beihilfe.

 

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